09.10.2026
2. Stellungnahme zur Stimmkreisreform

 

Betreff: 2. Stellungnahme FREIE WÄHLER Amberg‐Sulzbach zur räumlichen Erweiterung

des Stimmkreises 307 Tirschenreuth durch Aufnahme einer Gemeinde aus dem

Stimmkreis Amberg-Sulzbach im Wahlkreis Oberpfalz – hier: Vilseck

Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann,

mit unserem Schreiben vom 30. September 2026 haben wir bereits erste Stellung

bezogen und unsere deutlichen Bedenken gegen eine Umgliederung der Stadt Vilseck

aus dem Stimmkreis 301 Amberg-Sulzbach in den Stimmkreis 307 Tirschenreuth

geäußert.

In den vergangenen Tagen haben wir uns als Vorstandschaft der FREIEN WÄHLER

Amberg-Sulzbach intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Hierbei haben wir uns

eng mit den Vertretern der Stadt Vilseck sowie unseren dortigen kommunalen

Mandatsträgern abgestimmt und zudem neutrale Fachleute hinzugezogen, um eine

fundierte und saubere Analyse der Datenlage durchzuführen.

Ziel dieser zweiten Stellungnahme ist es, eine sachgerechte Diskussionsgrundlage und

konkrete Lösungsansätze aufzuzeigen, die als Basis für die anstehenden Beratungen im

Bayerischen Landtag dienen können.Genau ein solches Aufzeigen alternativer Modelle vermissen wir im vorliegenden

Stimmkreisbericht, was für künftige Berichterstattungen dringend nachgebessert

werden sollte.

Zudem bedauern wir es zutiefst, dass im Vorfeld offensichtlich ausschließlich

Gespräche mit den Abgeordneten der CSU geführt wurden, während die

Landtagsabgeordneten der FREIEN WÄHLER außen vorgelassen wurden.

Bei Entscheidungen dieser Tragweite erwarten wir eine frühzeitige und überparteiliche

Einbindung aller im Landtag vertretenen Fraktionen und Parteien.

Ein Stimmkreisbericht muss so rechtzeitig vorgelegt und strukturiert sein, dass allen

Beteiligten ausreichend Zeit verbleibt, sich gründlich in die Modelle und Zahlen

einzuarbeiten, anstatt von heute auf morgen vor vollendete Tatsachen gestellt zu

werden.

Wir bitten Sie eindringlich, diese Grundsätze der Transparenz und Chancengleichheit

bei künftigen, weitreichenden Entscheidungen zur Stimmkreiseinteilung in Bayern

konsequent zu beachten.

Ergänzend zu unseren kommunalen und regionalpolitischen Argumenten legen wir

Ihnen nun die Ergebnisse unserer detaillierten wahlrechtlichen und rechnerischen

Prüfung vor:

1. Kein zwingender Änderungsbedarf im Stimmkreis 307 Tirschenreuth

• Einhaltung der gesetzlichen Obergrenzen: Der Stimmkreis 307 Tirschenreuth

hält mit einer Abweichung von −23,8 % (Stichtag 30.09.2025) bzw. −24,0 %

(Stichtag 31.03.2026) vom Wahlkreisdurchschnitt die zwingende gesetzliche

Obergrenze von 25 % (Art. 5 Abs. 2 Satz 3 LWG) aktuell ein. Eine Überschreitung

ergibt sich ausschließlich aus einer mathematischen Prognose bis zum

Wahlherbst 2028.

• Gleichbleibende Dynamik und Unsicherheit der Prognose: Obwohl der Bericht

vom 29.09.2026 eine Umgliederung nunmehr als „geboten“ bewertet, hat sich

die tatsächliche Dynamik nicht beschleunigt. Auf ein Jahr umgerechnet ist die

Zunahme der Abweichung sogar leicht gesunken (von 0,44 auf 0,43

Prozentpunkte pro Jahr).Die projizierte Überschreitung von −25,1 % im Jahr 2028 liegt mit 0,1

Prozentpunkten im Bereich der mathematischen Rundung und der prinzipiellen

Unsicherheit linearer Fortschreibungen.

• Gleichbehandlungsgebot (Art. 118 BV): Für den Stimmkreis 509 Fürth

prognostiziert der Vorentwurf bis 2028 ebenfalls eine Grenzabweichung von

+25,0 %, hält eine Änderung dort jedoch für „noch nicht angezeigt“. Eine

ungleiche Behandlung des Stimmkreises Tirschenreuth ist sachlich nicht

begründet.

Fazit: Für die Landtagswahl 2028 sollte von einer Neueinteilung des Stimmkreises 307

abgesehen und die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung im nächsten

Stimmkreisbericht erneut geprüft werden.

2. Regionale und strukturelle Nachteile einer Umgliederung Vilsecks

Sollte an einer Umgliederung der Stadt Vilseck festgehalten werden, treten

unverändert die in unserer ersten Stellungnahme dargelegten strukturellen

gravierenden Nachteile ein:

• Geografische Barriere: Der Truppenübungsplatz Grafenwöhr trennt das

Gemeindegebiet Vilseck physisch über einer Länge von 25km von Ost nach

West vom Großteil des Stimmkreises 307.

• Gefährdung gewachsener Zweckverbände: Vilseck ist administrativ,

wirtschaftlich und infrastrukturell fest in den Landkreis Amberg-Sulzbach und

die Bündnisse der Region (u. a. die MUNA-Initiative / Zusammenschluss der

„ACHT“) eingebunden.

• Verzerrende Einwohnerstatistik: Durch die US-Militärpräsenz weist Vilseck

einen hohen Anteil ausländischer Mitbürger auf (beim Zensus 2022 besaßen

1.034 von 6.036 Einwohnern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit). Die reine

Einwohnerzahl spiegelt somit nicht das tatsächliche

Stimmberechtigtenpotenzial wieder.3. Hilfsvorschlag: Bessere Alternative innerhalb der A93-Achse („Mantel und Floß“)

Sollte das Staatsministerium eine Anpassung für die Landtagswahl 2028 weiterhin für

zwingend geboten halten, schlagen wir zur Wahrung der Verfassungsgrundsätze

(Deckungsgleichheit nach Art. 14 Abs. 1 Satz 3 BV) folgende Alternative vor:

1. Umgliederung: Die Gemeinden Mantel und Floß wechseln aus dem Stimmkreis

308 Weiden i.d.OPf. in den Stimmkreis 307 Tirschenreuth.

2. Ausgleich: Die Gemeinde Wernberg-Köblitz wechselt aus dem Stimmkreis 306

Schwandorf in den Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf.

Vorteile dieses Hilfsvorschlags:

• Mildester Eingriff (Deckungsgleichheit): Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

ist bereits auf die Stimmkreise 307 und 308 aufgeteilt. Eine Verschiebung

innerhalb dieses Bereichs vermeidet das erstmalige Durchschneiden des

Landkreises Amberg-Sulzbach.

• Kein Verstoß gegen das Aufteilungsverbot: Weder Mantel, Floß noch

Wernberg-Köblitz gehören einer Verwaltungsgemeinschaft an (Art. 5 Abs. 2 Satz

2 Hs. 2 LWG).

• Sicherung stabiler Grenzwerte: Alle betroffenen Stimmkreise bleiben bis 2028

rechnerisch sicher innerhalb der Obergrenze.

Rechnerische Auswirkungen der Umgliederung:

Stimmkreis Abweichung

aktuell

Nach

Umgliederung

Prognose

2028

307 Tirschenreuth −23,8 % ca. −19,1 % ca. −20,4 %

308 Weiden

i.d.OPf. −20,6 % ca. −21,2 % ca. −22,2 %

306 Schwandorf +7,0 % ca. +2,9 % ca. +2,4 %

301 Amberg-

Sulzbach +6,5 % +6,5 %

(unverändert)

—

(Quelle: Amtliche Statistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik & Vorentwurf zum

Stimmkreisbericht)4. Zusammenfassende Anträge

1. Wir beantragen, für die Landtagswahl 2028 von einer Umgliederung der Stadt

Vilseck abzusehen und den Stimmkreis 307 Tirschenreuth in seinem bisherigen

Zuschnitt zu belassen.

2. Hilfsweise beantragen wir, die Umgliederung der Gemeinden Mantel und Floß

in den Stimmkreis 307 (mit Ausgleich durch Wernberg-Köblitz in den

Stimmkreis 308) vorzunehmen, um gewachsene Landkreis- und

Vertretungsstrukturen im Stimmkreis Amberg-Sulzbach zu erhalten.

Wir bitten Sie, diese fachlichen Argumente und den konstruktiven Hilfsvorschlag in die

finale Beschlussfassung der Staatsregierung einzubeziehen.

Als Anlage übersenden wir auch unsere verschiedenen Rechenmodelle die wir in

unseren Gremien als Grundlage für die aufgeführten Argumentationen hatten.

Mit freundlichen Grüßen

Grötsch Hans Martin

Kreisvorsitzender FREIE WÄHLER Amberg-Sulzbach

Generalsekretär FREIE WÄHLER Bayern

Heinisch Bernhard

Landtagsabgeordneter Stimmkreis Amberg-Sulzbach

1. Ausgangslage und rechtlicher Rahmen1. Ausgangslage und rechtlicher Rahmen

Der Stimmkreis 307 Tirschenreuth hält die zwingende 25-%-Grenze derzeit ein. Eine

Überschreitung ergibt sich allein aus einer Prognose bis zur Landtagswahl 2028.

Bericht der Staatsregierung vom

Vorentwurf (Stand Juni 2026)

29.09.2026

Stichtag der Zahlen 30.09.2025 31.03.2026

Abweichung Stk

−23,8 % −24,0 %

307

Zunahme seit

1,2 Prozentpunkte 1,4 Prozentpunkte

31.12.2022

Prognose bis 2028 −25,1 % Überschreitung von −25 %

Änderungsvorschläge „sollten

Bewertung

Änderung „erscheint geboten“

erwogen werden“

Konkreter

Vorschlag

keiner Umgliederung der Stadt Vilseck

Rechtlicher Rahmen:

Art. 5 Abs. 2 Satz 3 LWG: Abweichungen von über 25 % vom Wahlkreisdurchschnitt sind

generell unzulässig. Abweichungen über 15 % sollen vermieden werden, sind in begründeten

Fällen aber zulässig.

Art. 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 BV: Jeder Landkreis und jede kreisfreie Gemeinde bildet

grundsätzlich einen Stimmkreis (Deckungsgleichheit). Abweichungen sind nur zulässig,

soweit die Wahlgleichheit es erfordert.Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 LWG: Das Gebiet kreisangehöriger Gemeinden und der räumliche

Wirkungsbereich von Verwaltungsgemeinschaften dürfen nicht durchschnitten werden.

Prognosemethode: Die Staatspraxis schreibt die Einwohnerentwicklung der letzten Jahre

linear fort (Vorentwurf, S. 5).

2. Ein zwingender Änderungsbedarf ist nicht belegt

Die Bewertung wechselte von „erwägen“ zu „geboten“, obwohl sich die Datenlage nach

Aussage der Staatsregierung selbst nicht signifikant verändert hat und die jährliche

Entwicklung im Stimmkreis 307 praktisch gleich geblieben ist. Wir regen daher an, für die

Landtagswahl 2028 von einer Neueinteilung abzusehen.

2.1 Keine Beschleunigung, sondern ein längerer Vergleichszeitraum

Im Vorentwurf vom Juni 2026 war von Vilseck keine Rede; dort hieß es lediglich,

Änderungsvorschläge sollten erwogen werden. Erst der Bericht vom 29.09.2026 hält eine

Änderung für geboten und schlägt Vilseck vor. Die dort genannte höhere Zunahme von 1,4

statt 1,2 Prozentpunkten beruht auf der Verschiebung des Stichtags, nicht auf einer

schnelleren Entwicklung:

Bericht Vergleichszeitraum

Zunahme der

Abweichung

Zunahme je Jahr

Vorentwurf Juni

2026

Bericht vom

29.09.2026

31.12.2022 bis 30.09.2025 (2

Jahre 9 Monate)

31.12.2022 bis 31.03.2026 (3

Jahre 3 Monate)

1,2 Prozentpunkte

1,4 Prozentpunkte

0,44

Prozentpunkte

0,43

Prozentpunkte

Auf das Jahr gerechnet ist die Zunahme sogar leicht gesunken. Die größere Zahl entsteht

allein dadurch, dass der Zeitraum sechs Monate länger ist.2.2 Die Staatsregierung selbst sieht keine signifikant neue Datenlage

In ihrer Antwort vom 28.08.2026 auf eine Schriftliche Anfrage (Drs. 19/13362) erklärt die

Staatsregierung zu den Fragen 7.1 und 7.2, dass sich aus den Zahlen zum 31.03.2026 „keine

signifikanten Änderungen“ gegenüber dem 30.09.2025 ergeben. Frage 7.2 bezog sich

ausdrücklich auch auf den Stimmkreis 307 Tirschenreuth.

In derselben Antwort stellt sie zu den Fragen 4.1 bis 4.3 fest:

Auf Grundlage der Zahlen zum 30.09.2025 bestand im Stimmkreis 307 „noch kein

zwingender Änderungsbedarf“.

Die lineare Prognose bis 2028 ist „naturgemäß mit gewissen Unsicherheiten behaftet“.

Die Willensbildung der Staatsregierung ist noch nicht abgeschlossen; Parteien und

Fraktionen sollten Gelegenheit erhalten, eigene Vorschläge einzubringen.

Wenn die neuen Zahlen keine signifikante Änderung bringen, kann der Wechsel von

„erwägen“ zu „geboten“ nicht auf der Datenlage beruhen. Er ist eine andere Bewertung

derselben, mit Unsicherheit behafteten Prognose. Abschnitt 3 enthält einen solchen eigenen

Vorschlag.

2.3 Die prognostizierte Überschreitung ist marginal

Der Vorentwurf prognostiziert −25,1 %, also eine Überschreitung um 0,1 Prozentpunkte.

Schreibt man den im Juni ausgewiesenen Zuwachs von 1,2 Prozentpunkten unverändert fort,

ergibt sich −23,8 % − 1,2 = −25,0 %. Das ist keine Abweichung „von über 25 %“ im Sinne des

Art. 5 Abs. 2 Satz 3 LWG.

Mit den Zahlen vom 31.03.2026 und der unveränderten Jahresrate von 0,43 Prozentpunkten

ergibt sich bis Herbst 2028 (rund 2,5 Jahre) rechnerisch −24,0 % − 1,1 = −25,1 %.

Beide Datenstände führen also zur selben Größenordnung von etwa 0,1 Prozentpunkten

über der Grenze. Das liegt innerhalb der Rundung auf eine Nachkommastelle und der

Unsicherheit einer linearen Prognose. Der Vorentwurf weist selbst darauf hin, dass sich

wegen der neuen Zensus-Basis aus Vergleichen keine belastbaren Rückschlüsse auf dietatsächliche Entwicklung ziehen lassen (S. 5).

2.4 Gleichbehandlung mit vergleichbaren Stimmkreisen

Für den Stimmkreis 509 Fürth prognostiziert der Vorentwurf bis 2028 eine Abweichung von

+25,0 %. Er hält eine Änderung dort ausdrücklich für „noch nicht angezeigt“ (S. 21).

Zwingend ist eine Neueinteilung nur beim Stimmkreis 131 Weilheim-Schongau, der schon

heute bei +26,0 % liegt (S. 9 f.). Tirschenreuth liegt heute innerhalb der Grenze und

unterscheidet sich in der Prognose von Fürth um 0,1 Prozentpunkte. Eine unterschiedliche

Behandlung ist damit nicht begründet.

Folgerung: Für die Landtagswahl 2028 sollte es beim bisherigen Zuschnitt des Stimmkreises

307 bleiben. Die Datenlage hat sich nach Aussage der Staatsregierung nicht signifikant

verändert, und ein zwingender Änderungsbedarf bestand nach ihrer eigenen Einschätzung

zum 30.09.2025 noch nicht. Die Entwicklung sollte im nächsten Stimmkreisbericht erneut

geprüft werden.

3. Hilfsweise: Mantel und Floß statt Vilseck

Sollte eine Änderung dennoch für geboten gehalten werden, schlagen wir statt Vilseck

folgende Umgliederung vor. Danach läge Tirschenreuth bei etwa −19,1 % und Weiden bei

etwa −21,2 %.

3.1 Vorschlag

Die Gemeinden Mantel und Floß wechseln aus dem Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf. in den

Stimmkreis 307 Tirschenreuth.

Zum Ausgleich wechselt die Gemeinde Wernberg-Köblitz aus dem Stimmkreis 306

Schwandorf in den Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf.3.2 Begründung

Kein Eingriff in Amberg-Sulzbach. Der Stimmkreis 301 Amberg-Sulzbach weist mit +6,5 %

stabile Werte auf. Diese sollten nicht verändert werden, wenn sich die Entwicklung in

Tirschenreuth auch durch eine Verschiebung aus Weiden eindämmen lässt.

Deckungsgleichheit (Art. 14 Abs. 1 Satz 3 BV). Eine Umgliederung von Vilseck würde den

Landkreis Amberg-Sulzbach erstmals durchschneiden. Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

ist dagegen bereits auf die Stimmkreise 307 und 308 aufgeteilt. Die Verschiebung von

Mantel und Floß ist daher der mildere Eingriff.

Besonderheit Vilseck. Durch die Lage am Truppenübungsplatz Grafenwöhr hat Vilseck einen

hohen Ausländeranteil: Beim Zensus 2022 hatten nur 5.070 von 6.036 Einwohnern die

deutsche Staatsangehörigkeit, 2024 waren 1.160 ausländische Personen gemeldet, darunter

537 US-Amerikaner. Die Einwohnerzahl ist dort deshalb nur eingeschränkt aussagekräftig für

die Zahl der Wahlberechtigten und schwankt stärker.

Räumlicher Zusammenhang und Verwaltungsgemeinschaften. Mantel grenzt unmittelbar an

die zum Stimmkreis 307 gehörende Stadt Grafenwöhr. Das belegt die Verordnung der

Regierung der Oberpfalz vom 31.01.2003, mit der Flurstücke direkt zwischen beiden

Gemeinden umgegliedert wurden. Floß liegt an der Grenze zum Landkreis Tirschenreuth.

Mantel, Floß und Wernberg-Köblitz gehören laut Landesamt für Statistik keiner

Verwaltungsgemeinschaft an, sodass Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 LWG nicht entgegensteht.

Größere Einheiten wie die VG Weiherhammer oder die VG Neustadt a.d.Waldnaab kämen

nur als Ganzes in Betracht und würden Weiden übermäßig belasten.

Eindämmung in Weiden. Ohne Ausgleich fiele Weiden durch die Abgabe von Mantel und

Floß auf etwa −25,3 % und läge damit über der zwingenden Grenze. Der Wechsel von

Wernberg-Köblitz verhindert das. Der Stimmkreis 306 Schwandorf liegt mit +7,0 % deutlich

über dem Durchschnitt, und seine Abweichung ist zuletzt um 0,5 Prozentpunkte

zurückgegangen. Wernberg-Köblitz liegt an der Südgrenze des Stimmkreises 308.3.3 Auswirkungen (eigene Schätzwerte)

Stimmkreis heute nach Umgliederung Prognose 2028

307 Tirschenreuth −23,8 % ca. −19,1 % ca. −20,4 %

308 Weiden i.d.OPf. −20,6 % ca. −21,2 % ca. −22,2 %

306 Schwandorf +7,0 % ca. +2,9 % ca. +2,4 %

301 Amberg-Sulzbach +6,5 % +6,5 % (unverändert) –

Der vollständige Rechenweg steht in der Anlage (Abschnitt 4). Jede der beiden Gemeinden

würde für sich allein ebenfalls genügen; die gemeinsame Umgliederung verschafft

Tirschenreuth aber den größten Abstand zur Grenze.

3.4 Bewertung

Tirschenreuth bleibt mit dieser Lösung bis 2028 sicher unter der zwingenden 25-%-Grenze,

Weiden bleibt deutlich darunter, und Schwandorf nähert sich dem Wahlkreisdurchschnitt

an. Die stabilen Werte im Stimmkreis Amberg-Sulzbach bleiben unberührt. Tirschenreuth

und Weiden liegen weiterhin über der Soll-Grenze von 15 %; dies ist in begründeten Fällen

zulässig.

Vor einer abschließenden Festlegung sollte noch bestätigt werden, dass Floß unmittelbar an

Gebiet des Stimmkreises 307 und Wernberg-Köblitz unmittelbar an Luhe-Wildenau grenzt.

4. Anlage: Rechenweg

Alle Werte nach der Umgliederung sind eigene Schätzungen. Die Ausgangswerte der

Stimmkreise stammen aus Tabelle 6 des Vorentwurfs (S. 14), die Einwohnerzahlen aus der

amtlichen Statistik zum 31.12.2024.4.1 Datengrundlagen

Größe Wert Quelle

Wahlberechtigte Oberpfalz

(30.09.2025)

836.365 Vorentwurf, Tab. 6

Wahlkreisdurchschnitt (836.365

÷ 8)

104.546 Vorentwurf, Tab. 6

Stk 306 Schwandorf 111.815 (+7,0 %) Vorentwurf, Tab. 6

Stk 307 Tirschenreuth

79.660 (−23,8 %), Trend bis 2028:

−1,3 Prozentpunkte

Vorentwurf, Tab. 6

und S. 15

Stk 308 Weiden i.d.OPf.

82.995 (−20,6 %), Trend bis 2028:

−1,0 Prozentpunkte

Vorentwurf, Tab. 6

und S. 15

Einwohner Stadt Weiden

i.d.OPf.

42.444 LfStat, 31.12.2024

Einwohner Lkr. Neustadt

a.d.Waldnaab

96.049 LfStat, 31.12.2024

Einwohner Lkr. Tirschenreuth 72.210 LfStat, 31.12.2024

Einwohner Mantel 2.827 (keine VG) LfStat, 31.12.2024

Einwohner Floß 3.494 (keine VG) LfStat, 31.12.2024

Einwohner Wernberg-Köblitz 5.494 (keine VG) LfStat, 31.12.2024

4.2 Umrechnung der Gemeinden

Gemeinde Rechnung Wahlberechtigte (gerundet)

Mantel 2.827 × 0,772 = 2.182,4 2.182

Floß 3.494 × 0,772 = 2.697,4 2.697Mantel + Floß 2.182 + 2.697 4.879

Wernberg-Köblitz 5.494 × 0,772 = 4.241,4 4.241

4.3 Rechnung je Variante (jeweils mit Wernberg-Köblitz → 308)

Stk 307:

Stk 307 heute

Stk 308 heute

Variante

Stk 308: Rechnung

Rechnung

/ 2028

/ 2028

Mantel + Floß

79.660 + 4.879 =

−19,1 % /

82.995 − 4.879 +

−21,2 % /

(Vorschlag)

84.539

−20,4 %

4.241 = 82.357

−22,2 %

79.660 + 2.182 =

−21,7 % /

82.995 − 2.182 +

−18,6 % /

Nur Mantel

81.842

−23,0 %

4.241 = 85.054

−19,6 %

79.660 + 2.697 =

−21,2 % /

82.995 − 2.697 +

−19,1 % /

Nur Floß

82.357

−22,5 %

4.241 = 84.539

−20,1 %

Beispiel Vorschlag, Stk 307: (84.539 − 104.546) ÷ 104.546 × 100 = −19,14 %; bis 2028: −19,14

− 1,3 = −20,44 %.

Beispiel Vorschlag, Stk 308: (82.357 − 104.546) ÷ 104.546 × 100 = −21,22 %; bis 2028: −21,22

− 1,0 = −22,22 %.

Stk 306: 111.815 − 4.241 = 107.574 → +2,90 %; bis 2028 etwa +2,4 %.

Kontrolle ohne Ausgleich: 82.995 − 4.879 = 78.116 → −25,28 %. Ohne Wernberg-Köblitz

wäre der Vorschlag also unzulässig.4.4 Rechnung zum Stichtagsargument (Abschnitt 2)

Größe Rechnung Ergebnis

Jahresrate Vorentwurf Jahresrate Bericht 29.09.2026 1,2 ÷ 2,75 Jahre

1,4 ÷ 3,25 Jahre

0,436 Prozentpunkte je

Jahr

0,431 Prozentpunkte je

Jahr

Prognose Vorentwurf (bis Herbst 2028, rund 3

−23,8 − 0,436 ×

−25,1 %

Jahre)

3,0

Zuwachs 1,2 unverändert fortgeschrieben −23,8 − 1,2 −25,0 %

Prognose mit Stand 31.03.2026 (rund 2,5

−24,0 − 0,431 ×

−25,1 %

Jahre)

2,5

4.5 Grenzen der Rechnung

Die Wahlberechtigten der Gemeinden sind über den Faktor 0,772 geschätzt. Mit dem Faktor

für die gesamte Oberpfalz (836.365 ÷ 1.121.379 = 0,746) verschieben sich die Ergebnisse um

höchstens 0,2 Prozentpunkte (Vorschlag: 307 dann −19,3 %, 308 −21,2 %).

Die Ausgangswerte stammen aus dem Vorentwurf (Stand 30.09.2025). Der Bericht vom

29.09.2026 weist für Tirschenreuth −24,0 % statt −23,8 % aus; die Ergebnisse verschieben

sich dadurch um etwa 0,2 Prozentpunkte und bleiben unter der Grenze.

Die Einwohnerzahlen (31.12.2024) und die Wahlberechtigtenzahlen (30.09.2025) haben

unterschiedliche Stichtage.

Die Prognose ist wie im Vorentwurf eine lineare Fortschreibung.5. Quellen

Bayerisches Staatsministerium des Innern: Vorentwurf für einen Bericht der Staatsregierung

über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahl- und den Stimmkreisen (Stand Juni

2026), insbesondere S. 4–5, 9–10, 14–16 und 21.

Bericht der Staatsregierung über die Veränderung der Wahlberechtigtenzahlen in den Wahl-

und den Stimmkreisen vom 29.09.2026, Abschnitt 4.2.3.2 (S. 18).

Bayerischer Landtag, Drucksache 19/13362 vom 05.10.2026: Antwort des

Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 28.08.2026 auf eine

Schriftliche Anfrage zum Vorentwurf des Stimmkreisberichts, insbesondere zu den Fragen

4.1 bis 4.3 (S. 5) und 7.1 bis 7.3 (S. 6).

Bayerisches Landesamt für Statistik: Einwohnerzahlen der Gemeinden, Kreise und

Regierungsbezirke in Bayern, Stand 31.12.2024, Basis Zensus 2022 (Statistischer Bericht

A1210C 202400), S. 6, 16–18.

Regierung der Oberpfalz: Amtsblatt Nr. 3 vom 10.03.2003, Verordnung zur Änderung des

Gebietes der Stadt Grafenwöhr, des Marktes Mantel und des gemeindefreien Gebietes

Manteler Forst vom 31.01.2003.

Stadt Vilseck: Bericht zur Bürgerversammlung 2024 (gemeldete ausländische Einwohner).

citypopulation.de – Vilseck (Staatsangehörigkeit laut Zensus 2022).

Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 14 Abs. 1; Landeswahlgesetz, Art. 5 Abs. 2 und 5, Art.

21 Abs. 1