Aktuelles
Betreff: 2. Stellungnahme FREIE WÄHLER Amberg‐Sulzbach zur räumlichen Erweiterung
des Stimmkreises 307 Tirschenreuth durch Aufnahme einer Gemeinde aus dem
Stimmkreis Amberg-Sulzbach im Wahlkreis Oberpfalz – hier: Vilseck
Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann,
mit unserem Schreiben vom 30. September 2026 haben wir bereits erste Stellung
bezogen und unsere deutlichen Bedenken gegen eine Umgliederung der Stadt Vilseck
aus dem Stimmkreis 301 Amberg-Sulzbach in den Stimmkreis 307 Tirschenreuth
geäußert.
In den vergangenen Tagen haben wir uns als Vorstandschaft der FREIEN WÄHLER
Amberg-Sulzbach intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Hierbei haben wir uns
eng mit den Vertretern der Stadt Vilseck sowie unseren dortigen kommunalen
Mandatsträgern abgestimmt und zudem neutrale Fachleute hinzugezogen, um eine
fundierte und saubere Analyse der Datenlage durchzuführen.
Ziel dieser zweiten Stellungnahme ist es, eine sachgerechte Diskussionsgrundlage und
konkrete Lösungsansätze aufzuzeigen, die als Basis für die anstehenden Beratungen im
Bayerischen Landtag dienen können.Genau ein solches Aufzeigen alternativer Modelle vermissen wir im vorliegenden
Stimmkreisbericht, was für künftige Berichterstattungen dringend nachgebessert
werden sollte.
Zudem bedauern wir es zutiefst, dass im Vorfeld offensichtlich ausschließlich
Gespräche mit den Abgeordneten der CSU geführt wurden, während die
Landtagsabgeordneten der FREIEN WÄHLER außen vorgelassen wurden.
Bei Entscheidungen dieser Tragweite erwarten wir eine frühzeitige und überparteiliche
Einbindung aller im Landtag vertretenen Fraktionen und Parteien.
Ein Stimmkreisbericht muss so rechtzeitig vorgelegt und strukturiert sein, dass allen
Beteiligten ausreichend Zeit verbleibt, sich gründlich in die Modelle und Zahlen
einzuarbeiten, anstatt von heute auf morgen vor vollendete Tatsachen gestellt zu
werden.
Wir bitten Sie eindringlich, diese Grundsätze der Transparenz und Chancengleichheit
bei künftigen, weitreichenden Entscheidungen zur Stimmkreiseinteilung in Bayern
konsequent zu beachten.
Ergänzend zu unseren kommunalen und regionalpolitischen Argumenten legen wir
Ihnen nun die Ergebnisse unserer detaillierten wahlrechtlichen und rechnerischen
Prüfung vor:
1. Kein zwingender Änderungsbedarf im Stimmkreis 307 Tirschenreuth
• Einhaltung der gesetzlichen Obergrenzen: Der Stimmkreis 307 Tirschenreuth
hält mit einer Abweichung von −23,8 % (Stichtag 30.09.2025) bzw. −24,0 %
(Stichtag 31.03.2026) vom Wahlkreisdurchschnitt die zwingende gesetzliche
Obergrenze von 25 % (Art. 5 Abs. 2 Satz 3 LWG) aktuell ein. Eine Überschreitung
ergibt sich ausschließlich aus einer mathematischen Prognose bis zum
Wahlherbst 2028.
• Gleichbleibende Dynamik und Unsicherheit der Prognose: Obwohl der Bericht
vom 29.09.2026 eine Umgliederung nunmehr als „geboten“ bewertet, hat sich
die tatsächliche Dynamik nicht beschleunigt. Auf ein Jahr umgerechnet ist die
Zunahme der Abweichung sogar leicht gesunken (von 0,44 auf 0,43
Prozentpunkte pro Jahr).Die projizierte Überschreitung von −25,1 % im Jahr 2028 liegt mit 0,1
Prozentpunkten im Bereich der mathematischen Rundung und der prinzipiellen
Unsicherheit linearer Fortschreibungen.
• Gleichbehandlungsgebot (Art. 118 BV): Für den Stimmkreis 509 Fürth
prognostiziert der Vorentwurf bis 2028 ebenfalls eine Grenzabweichung von
+25,0 %, hält eine Änderung dort jedoch für „noch nicht angezeigt“. Eine
ungleiche Behandlung des Stimmkreises Tirschenreuth ist sachlich nicht
begründet.
Fazit: Für die Landtagswahl 2028 sollte von einer Neueinteilung des Stimmkreises 307
abgesehen und die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung im nächsten
Stimmkreisbericht erneut geprüft werden.
2. Regionale und strukturelle Nachteile einer Umgliederung Vilsecks
Sollte an einer Umgliederung der Stadt Vilseck festgehalten werden, treten
unverändert die in unserer ersten Stellungnahme dargelegten strukturellen
gravierenden Nachteile ein:
• Geografische Barriere: Der Truppenübungsplatz Grafenwöhr trennt das
Gemeindegebiet Vilseck physisch über einer Länge von 25km von Ost nach
West vom Großteil des Stimmkreises 307.
• Gefährdung gewachsener Zweckverbände: Vilseck ist administrativ,
wirtschaftlich und infrastrukturell fest in den Landkreis Amberg-Sulzbach und
die Bündnisse der Region (u. a. die MUNA-Initiative / Zusammenschluss der
„ACHT“) eingebunden.
• Verzerrende Einwohnerstatistik: Durch die US-Militärpräsenz weist Vilseck
einen hohen Anteil ausländischer Mitbürger auf (beim Zensus 2022 besaßen
1.034 von 6.036 Einwohnern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit). Die reine
Einwohnerzahl spiegelt somit nicht das tatsächliche
Stimmberechtigtenpotenzial wieder.3. Hilfsvorschlag: Bessere Alternative innerhalb der A93-Achse („Mantel und Floß“)
Sollte das Staatsministerium eine Anpassung für die Landtagswahl 2028 weiterhin für
zwingend geboten halten, schlagen wir zur Wahrung der Verfassungsgrundsätze
(Deckungsgleichheit nach Art. 14 Abs. 1 Satz 3 BV) folgende Alternative vor:
1. Umgliederung: Die Gemeinden Mantel und Floß wechseln aus dem Stimmkreis
308 Weiden i.d.OPf. in den Stimmkreis 307 Tirschenreuth.
2. Ausgleich: Die Gemeinde Wernberg-Köblitz wechselt aus dem Stimmkreis 306
Schwandorf in den Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf.
Vorteile dieses Hilfsvorschlags:
• Mildester Eingriff (Deckungsgleichheit): Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
ist bereits auf die Stimmkreise 307 und 308 aufgeteilt. Eine Verschiebung
innerhalb dieses Bereichs vermeidet das erstmalige Durchschneiden des
Landkreises Amberg-Sulzbach.
• Kein Verstoß gegen das Aufteilungsverbot: Weder Mantel, Floß noch
Wernberg-Köblitz gehören einer Verwaltungsgemeinschaft an (Art. 5 Abs. 2 Satz
2 Hs. 2 LWG).
• Sicherung stabiler Grenzwerte: Alle betroffenen Stimmkreise bleiben bis 2028
rechnerisch sicher innerhalb der Obergrenze.
Rechnerische Auswirkungen der Umgliederung:
Stimmkreis Abweichung
aktuell
Nach
Umgliederung
Prognose
2028
307 Tirschenreuth −23,8 % ca. −19,1 % ca. −20,4 %
308 Weiden
i.d.OPf. −20,6 % ca. −21,2 % ca. −22,2 %
306 Schwandorf +7,0 % ca. +2,9 % ca. +2,4 %
301 Amberg-
Sulzbach +6,5 % +6,5 %
(unverändert)
—
(Quelle: Amtliche Statistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik & Vorentwurf zum
Stimmkreisbericht)4. Zusammenfassende Anträge
1. Wir beantragen, für die Landtagswahl 2028 von einer Umgliederung der Stadt
Vilseck abzusehen und den Stimmkreis 307 Tirschenreuth in seinem bisherigen
Zuschnitt zu belassen.
2. Hilfsweise beantragen wir, die Umgliederung der Gemeinden Mantel und Floß
in den Stimmkreis 307 (mit Ausgleich durch Wernberg-Köblitz in den
Stimmkreis 308) vorzunehmen, um gewachsene Landkreis- und
Vertretungsstrukturen im Stimmkreis Amberg-Sulzbach zu erhalten.
Wir bitten Sie, diese fachlichen Argumente und den konstruktiven Hilfsvorschlag in die
finale Beschlussfassung der Staatsregierung einzubeziehen.
Als Anlage übersenden wir auch unsere verschiedenen Rechenmodelle die wir in
unseren Gremien als Grundlage für die aufgeführten Argumentationen hatten.
Mit freundlichen Grüßen
Grötsch Hans Martin
Kreisvorsitzender FREIE WÄHLER Amberg-Sulzbach
Generalsekretär FREIE WÄHLER Bayern
Heinisch Bernhard
Landtagsabgeordneter Stimmkreis Amberg-Sulzbach
1. Ausgangslage und rechtlicher Rahmen1. Ausgangslage und rechtlicher Rahmen
Der Stimmkreis 307 Tirschenreuth hält die zwingende 25-%-Grenze derzeit ein. Eine
Überschreitung ergibt sich allein aus einer Prognose bis zur Landtagswahl 2028.
Bericht der Staatsregierung vom
Vorentwurf (Stand Juni 2026)
29.09.2026
Stichtag der Zahlen 30.09.2025 31.03.2026
Abweichung Stk
−23,8 % −24,0 %
307
Zunahme seit
1,2 Prozentpunkte 1,4 Prozentpunkte
31.12.2022
Prognose bis 2028 −25,1 % Überschreitung von −25 %
Änderungsvorschläge „sollten
Bewertung
Änderung „erscheint geboten“
erwogen werden“
Konkreter
Vorschlag
keiner Umgliederung der Stadt Vilseck
Rechtlicher Rahmen:
Art. 5 Abs. 2 Satz 3 LWG: Abweichungen von über 25 % vom Wahlkreisdurchschnitt sind
generell unzulässig. Abweichungen über 15 % sollen vermieden werden, sind in begründeten
Fällen aber zulässig.
Art. 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 BV: Jeder Landkreis und jede kreisfreie Gemeinde bildet
grundsätzlich einen Stimmkreis (Deckungsgleichheit). Abweichungen sind nur zulässig,
soweit die Wahlgleichheit es erfordert.Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 LWG: Das Gebiet kreisangehöriger Gemeinden und der räumliche
Wirkungsbereich von Verwaltungsgemeinschaften dürfen nicht durchschnitten werden.
Prognosemethode: Die Staatspraxis schreibt die Einwohnerentwicklung der letzten Jahre
linear fort (Vorentwurf, S. 5).
2. Ein zwingender Änderungsbedarf ist nicht belegt
Die Bewertung wechselte von „erwägen“ zu „geboten“, obwohl sich die Datenlage nach
Aussage der Staatsregierung selbst nicht signifikant verändert hat und die jährliche
Entwicklung im Stimmkreis 307 praktisch gleich geblieben ist. Wir regen daher an, für die
Landtagswahl 2028 von einer Neueinteilung abzusehen.
2.1 Keine Beschleunigung, sondern ein längerer Vergleichszeitraum
Im Vorentwurf vom Juni 2026 war von Vilseck keine Rede; dort hieß es lediglich,
Änderungsvorschläge sollten erwogen werden. Erst der Bericht vom 29.09.2026 hält eine
Änderung für geboten und schlägt Vilseck vor. Die dort genannte höhere Zunahme von 1,4
statt 1,2 Prozentpunkten beruht auf der Verschiebung des Stichtags, nicht auf einer
schnelleren Entwicklung:
Bericht Vergleichszeitraum
Zunahme der
Abweichung
Zunahme je Jahr
Vorentwurf Juni
2026
Bericht vom
29.09.2026
31.12.2022 bis 30.09.2025 (2
Jahre 9 Monate)
31.12.2022 bis 31.03.2026 (3
Jahre 3 Monate)
1,2 Prozentpunkte
1,4 Prozentpunkte
0,44
Prozentpunkte
0,43
Prozentpunkte
Auf das Jahr gerechnet ist die Zunahme sogar leicht gesunken. Die größere Zahl entsteht
allein dadurch, dass der Zeitraum sechs Monate länger ist.2.2 Die Staatsregierung selbst sieht keine signifikant neue Datenlage
In ihrer Antwort vom 28.08.2026 auf eine Schriftliche Anfrage (Drs. 19/13362) erklärt die
Staatsregierung zu den Fragen 7.1 und 7.2, dass sich aus den Zahlen zum 31.03.2026 „keine
signifikanten Änderungen“ gegenüber dem 30.09.2025 ergeben. Frage 7.2 bezog sich
ausdrücklich auch auf den Stimmkreis 307 Tirschenreuth.
In derselben Antwort stellt sie zu den Fragen 4.1 bis 4.3 fest:
Auf Grundlage der Zahlen zum 30.09.2025 bestand im Stimmkreis 307 „noch kein
zwingender Änderungsbedarf“.
Die lineare Prognose bis 2028 ist „naturgemäß mit gewissen Unsicherheiten behaftet“.
Die Willensbildung der Staatsregierung ist noch nicht abgeschlossen; Parteien und
Fraktionen sollten Gelegenheit erhalten, eigene Vorschläge einzubringen.
Wenn die neuen Zahlen keine signifikante Änderung bringen, kann der Wechsel von
„erwägen“ zu „geboten“ nicht auf der Datenlage beruhen. Er ist eine andere Bewertung
derselben, mit Unsicherheit behafteten Prognose. Abschnitt 3 enthält einen solchen eigenen
Vorschlag.
2.3 Die prognostizierte Überschreitung ist marginal
Der Vorentwurf prognostiziert −25,1 %, also eine Überschreitung um 0,1 Prozentpunkte.
Schreibt man den im Juni ausgewiesenen Zuwachs von 1,2 Prozentpunkten unverändert fort,
ergibt sich −23,8 % − 1,2 = −25,0 %. Das ist keine Abweichung „von über 25 %“ im Sinne des
Art. 5 Abs. 2 Satz 3 LWG.
Mit den Zahlen vom 31.03.2026 und der unveränderten Jahresrate von 0,43 Prozentpunkten
ergibt sich bis Herbst 2028 (rund 2,5 Jahre) rechnerisch −24,0 % − 1,1 = −25,1 %.
Beide Datenstände führen also zur selben Größenordnung von etwa 0,1 Prozentpunkten
über der Grenze. Das liegt innerhalb der Rundung auf eine Nachkommastelle und der
Unsicherheit einer linearen Prognose. Der Vorentwurf weist selbst darauf hin, dass sich
wegen der neuen Zensus-Basis aus Vergleichen keine belastbaren Rückschlüsse auf dietatsächliche Entwicklung ziehen lassen (S. 5).
2.4 Gleichbehandlung mit vergleichbaren Stimmkreisen
Für den Stimmkreis 509 Fürth prognostiziert der Vorentwurf bis 2028 eine Abweichung von
+25,0 %. Er hält eine Änderung dort ausdrücklich für „noch nicht angezeigt“ (S. 21).
Zwingend ist eine Neueinteilung nur beim Stimmkreis 131 Weilheim-Schongau, der schon
heute bei +26,0 % liegt (S. 9 f.). Tirschenreuth liegt heute innerhalb der Grenze und
unterscheidet sich in der Prognose von Fürth um 0,1 Prozentpunkte. Eine unterschiedliche
Behandlung ist damit nicht begründet.
Folgerung: Für die Landtagswahl 2028 sollte es beim bisherigen Zuschnitt des Stimmkreises
307 bleiben. Die Datenlage hat sich nach Aussage der Staatsregierung nicht signifikant
verändert, und ein zwingender Änderungsbedarf bestand nach ihrer eigenen Einschätzung
zum 30.09.2025 noch nicht. Die Entwicklung sollte im nächsten Stimmkreisbericht erneut
geprüft werden.
3. Hilfsweise: Mantel und Floß statt Vilseck
Sollte eine Änderung dennoch für geboten gehalten werden, schlagen wir statt Vilseck
folgende Umgliederung vor. Danach läge Tirschenreuth bei etwa −19,1 % und Weiden bei
etwa −21,2 %.
3.1 Vorschlag
Die Gemeinden Mantel und Floß wechseln aus dem Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf. in den
Stimmkreis 307 Tirschenreuth.
Zum Ausgleich wechselt die Gemeinde Wernberg-Köblitz aus dem Stimmkreis 306
Schwandorf in den Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf.3.2 Begründung
Kein Eingriff in Amberg-Sulzbach. Der Stimmkreis 301 Amberg-Sulzbach weist mit +6,5 %
stabile Werte auf. Diese sollten nicht verändert werden, wenn sich die Entwicklung in
Tirschenreuth auch durch eine Verschiebung aus Weiden eindämmen lässt.
Deckungsgleichheit (Art. 14 Abs. 1 Satz 3 BV). Eine Umgliederung von Vilseck würde den
Landkreis Amberg-Sulzbach erstmals durchschneiden. Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
ist dagegen bereits auf die Stimmkreise 307 und 308 aufgeteilt. Die Verschiebung von
Mantel und Floß ist daher der mildere Eingriff.
Besonderheit Vilseck. Durch die Lage am Truppenübungsplatz Grafenwöhr hat Vilseck einen
hohen Ausländeranteil: Beim Zensus 2022 hatten nur 5.070 von 6.036 Einwohnern die
deutsche Staatsangehörigkeit, 2024 waren 1.160 ausländische Personen gemeldet, darunter
537 US-Amerikaner. Die Einwohnerzahl ist dort deshalb nur eingeschränkt aussagekräftig für
die Zahl der Wahlberechtigten und schwankt stärker.
Räumlicher Zusammenhang und Verwaltungsgemeinschaften. Mantel grenzt unmittelbar an
die zum Stimmkreis 307 gehörende Stadt Grafenwöhr. Das belegt die Verordnung der
Regierung der Oberpfalz vom 31.01.2003, mit der Flurstücke direkt zwischen beiden
Gemeinden umgegliedert wurden. Floß liegt an der Grenze zum Landkreis Tirschenreuth.
Mantel, Floß und Wernberg-Köblitz gehören laut Landesamt für Statistik keiner
Verwaltungsgemeinschaft an, sodass Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 LWG nicht entgegensteht.
Größere Einheiten wie die VG Weiherhammer oder die VG Neustadt a.d.Waldnaab kämen
nur als Ganzes in Betracht und würden Weiden übermäßig belasten.
Eindämmung in Weiden. Ohne Ausgleich fiele Weiden durch die Abgabe von Mantel und
Floß auf etwa −25,3 % und läge damit über der zwingenden Grenze. Der Wechsel von
Wernberg-Köblitz verhindert das. Der Stimmkreis 306 Schwandorf liegt mit +7,0 % deutlich
über dem Durchschnitt, und seine Abweichung ist zuletzt um 0,5 Prozentpunkte
zurückgegangen. Wernberg-Köblitz liegt an der Südgrenze des Stimmkreises 308.3.3 Auswirkungen (eigene Schätzwerte)
Stimmkreis heute nach Umgliederung Prognose 2028
307 Tirschenreuth −23,8 % ca. −19,1 % ca. −20,4 %
308 Weiden i.d.OPf. −20,6 % ca. −21,2 % ca. −22,2 %
306 Schwandorf +7,0 % ca. +2,9 % ca. +2,4 %
301 Amberg-Sulzbach +6,5 % +6,5 % (unverändert) –
Der vollständige Rechenweg steht in der Anlage (Abschnitt 4). Jede der beiden Gemeinden
würde für sich allein ebenfalls genügen; die gemeinsame Umgliederung verschafft
Tirschenreuth aber den größten Abstand zur Grenze.
3.4 Bewertung
Tirschenreuth bleibt mit dieser Lösung bis 2028 sicher unter der zwingenden 25-%-Grenze,
Weiden bleibt deutlich darunter, und Schwandorf nähert sich dem Wahlkreisdurchschnitt
an. Die stabilen Werte im Stimmkreis Amberg-Sulzbach bleiben unberührt. Tirschenreuth
und Weiden liegen weiterhin über der Soll-Grenze von 15 %; dies ist in begründeten Fällen
zulässig.
Vor einer abschließenden Festlegung sollte noch bestätigt werden, dass Floß unmittelbar an
Gebiet des Stimmkreises 307 und Wernberg-Köblitz unmittelbar an Luhe-Wildenau grenzt.
4. Anlage: Rechenweg
Alle Werte nach der Umgliederung sind eigene Schätzungen. Die Ausgangswerte der
Stimmkreise stammen aus Tabelle 6 des Vorentwurfs (S. 14), die Einwohnerzahlen aus der
amtlichen Statistik zum 31.12.2024.4.1 Datengrundlagen
Größe Wert Quelle
Wahlberechtigte Oberpfalz
(30.09.2025)
836.365 Vorentwurf, Tab. 6
Wahlkreisdurchschnitt (836.365
÷ 8)
104.546 Vorentwurf, Tab. 6
Stk 306 Schwandorf 111.815 (+7,0 %) Vorentwurf, Tab. 6
Stk 307 Tirschenreuth
79.660 (−23,8 %), Trend bis 2028:
−1,3 Prozentpunkte
Vorentwurf, Tab. 6
und S. 15
Stk 308 Weiden i.d.OPf.
82.995 (−20,6 %), Trend bis 2028:
−1,0 Prozentpunkte
Vorentwurf, Tab. 6
und S. 15
Einwohner Stadt Weiden
i.d.OPf.
42.444 LfStat, 31.12.2024
Einwohner Lkr. Neustadt
a.d.Waldnaab
96.049 LfStat, 31.12.2024
Einwohner Lkr. Tirschenreuth 72.210 LfStat, 31.12.2024
Einwohner Mantel 2.827 (keine VG) LfStat, 31.12.2024
Einwohner Floß 3.494 (keine VG) LfStat, 31.12.2024
Einwohner Wernberg-Köblitz 5.494 (keine VG) LfStat, 31.12.2024
4.2 Umrechnung der Gemeinden
Gemeinde Rechnung Wahlberechtigte (gerundet)
Mantel 2.827 × 0,772 = 2.182,4 2.182
Floß 3.494 × 0,772 = 2.697,4 2.697Mantel + Floß 2.182 + 2.697 4.879
Wernberg-Köblitz 5.494 × 0,772 = 4.241,4 4.241
4.3 Rechnung je Variante (jeweils mit Wernberg-Köblitz → 308)
Stk 307:
Stk 307 heute
Stk 308 heute
Variante
Stk 308: Rechnung
Rechnung
/ 2028
/ 2028
Mantel + Floß
79.660 + 4.879 =
−19,1 % /
82.995 − 4.879 +
−21,2 % /
(Vorschlag)
84.539
−20,4 %
4.241 = 82.357
−22,2 %
79.660 + 2.182 =
−21,7 % /
82.995 − 2.182 +
−18,6 % /
Nur Mantel
81.842
−23,0 %
4.241 = 85.054
−19,6 %
79.660 + 2.697 =
−21,2 % /
82.995 − 2.697 +
−19,1 % /
Nur Floß
82.357
−22,5 %
4.241 = 84.539
−20,1 %
Beispiel Vorschlag, Stk 307: (84.539 − 104.546) ÷ 104.546 × 100 = −19,14 %; bis 2028: −19,14
− 1,3 = −20,44 %.
Beispiel Vorschlag, Stk 308: (82.357 − 104.546) ÷ 104.546 × 100 = −21,22 %; bis 2028: −21,22
− 1,0 = −22,22 %.
Stk 306: 111.815 − 4.241 = 107.574 → +2,90 %; bis 2028 etwa +2,4 %.
Kontrolle ohne Ausgleich: 82.995 − 4.879 = 78.116 → −25,28 %. Ohne Wernberg-Köblitz
wäre der Vorschlag also unzulässig.4.4 Rechnung zum Stichtagsargument (Abschnitt 2)
Größe Rechnung Ergebnis
Jahresrate Vorentwurf Jahresrate Bericht 29.09.2026 1,2 ÷ 2,75 Jahre
1,4 ÷ 3,25 Jahre
0,436 Prozentpunkte je
Jahr
0,431 Prozentpunkte je
Jahr
Prognose Vorentwurf (bis Herbst 2028, rund 3
−23,8 − 0,436 ×
−25,1 %
Jahre)
3,0
Zuwachs 1,2 unverändert fortgeschrieben −23,8 − 1,2 −25,0 %
Prognose mit Stand 31.03.2026 (rund 2,5
−24,0 − 0,431 ×
−25,1 %
Jahre)
2,5
4.5 Grenzen der Rechnung
Die Wahlberechtigten der Gemeinden sind über den Faktor 0,772 geschätzt. Mit dem Faktor
für die gesamte Oberpfalz (836.365 ÷ 1.121.379 = 0,746) verschieben sich die Ergebnisse um
höchstens 0,2 Prozentpunkte (Vorschlag: 307 dann −19,3 %, 308 −21,2 %).
Die Ausgangswerte stammen aus dem Vorentwurf (Stand 30.09.2025). Der Bericht vom
29.09.2026 weist für Tirschenreuth −24,0 % statt −23,8 % aus; die Ergebnisse verschieben
sich dadurch um etwa 0,2 Prozentpunkte und bleiben unter der Grenze.
Die Einwohnerzahlen (31.12.2024) und die Wahlberechtigtenzahlen (30.09.2025) haben
unterschiedliche Stichtage.
Die Prognose ist wie im Vorentwurf eine lineare Fortschreibung.5. Quellen
Bayerisches Staatsministerium des Innern: Vorentwurf für einen Bericht der Staatsregierung
über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahl- und den Stimmkreisen (Stand Juni
2026), insbesondere S. 4–5, 9–10, 14–16 und 21.
Bericht der Staatsregierung über die Veränderung der Wahlberechtigtenzahlen in den Wahl-
und den Stimmkreisen vom 29.09.2026, Abschnitt 4.2.3.2 (S. 18).
Bayerischer Landtag, Drucksache 19/13362 vom 05.10.2026: Antwort des
Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 28.08.2026 auf eine
Schriftliche Anfrage zum Vorentwurf des Stimmkreisberichts, insbesondere zu den Fragen
4.1 bis 4.3 (S. 5) und 7.1 bis 7.3 (S. 6).
Bayerisches Landesamt für Statistik: Einwohnerzahlen der Gemeinden, Kreise und
Regierungsbezirke in Bayern, Stand 31.12.2024, Basis Zensus 2022 (Statistischer Bericht
A1210C 202400), S. 6, 16–18.
Regierung der Oberpfalz: Amtsblatt Nr. 3 vom 10.03.2003, Verordnung zur Änderung des
Gebietes der Stadt Grafenwöhr, des Marktes Mantel und des gemeindefreien Gebietes
Manteler Forst vom 31.01.2003.
Stadt Vilseck: Bericht zur Bürgerversammlung 2024 (gemeldete ausländische Einwohner).
citypopulation.de – Vilseck (Staatsangehörigkeit laut Zensus 2022).
Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 14 Abs. 1; Landeswahlgesetz, Art. 5 Abs. 2 und 5, Art.
21 Abs. 1